AGB´s

 

Geschäftsbedingungen, Angebot, Vertragsabschluß

Die Vermietung des Foto-Gartens erfolgt ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern wird hiermit widersprochen. Wirksame Mietverträge kommen erst durch schriftliche Bestätigung durch den Foto-Garten zustande. Änderungen und Ergänzungen, sowie Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn Sie vom Foto-Garten schriftlich bestätigt worden sind.

Angebote
Alle Angebote des Limousinenservice sind freibleibend und unverbindlich. Ein Angebot ist 30 Tage gültig. Annahmeerklärungen und sonstige Vereinbarungen, Nebenabreden, Änderungen etc. bedürfen der Schriftform.

Mietzeit, Mietberechnung und Mietzahlung
Der Mieter (Rechnungsempfänger/Auftraggeber) gibt bei Auftragserteilung alle wesentlichen Informationen, die zur Durchführung notwendig sind, bekannt. Dies sind insbesondere, auch bei Änderungen, Name und Anschrift des Auftraggebers, Rechnungsempfänger, Anzahl der Gäste, ggf. Anlass, Dauer, usw.. und ggf. Sonderwünsche für einen Sektempfang.
Der Mietpreis berechnet sich ausschließlich auf Zeitbasis, Mindestmietdauer 1 h, bzw. 3 h (abhängig von der Paketauswahl), zuzüglich eventueller Sonderleistungen. Diese Mietzeit beginnt mit dem Betreten und endet mit dem Verlassen des Fotogartens. Er beinhaltet MwSt, Coach/Assistent  und sämtliche Fotoaufnahmen. Filmaufnahmen werden gesondert vereinbart.
Die weitere Nutzung, sowie Sonderleistungen (Catering, Stromanschlüsse,…) sind nach Absprache möglich.

Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Beendigung des Auftrages.
Der Kunde hat den Rechnungsbetrag ohne Abzüge in Bar zu zahlen.
Alternativ ist die Verfahrensweise mit einer Anzahlung- und Zahlung des Restbetrages innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung möglich- dies- und auch andere Zahlungsmodalitäten bedürfen jedoch der ausdrücklichen Bestätigung vor Mietbeginn durch den Foto-Graten.

Mängelrüge
Etwaige Mängel sind unverzüglich mitzuteilen. Eine Anerkennung im Nachhinein gilt als ausgeschlossen.

Haftung
Der Foto-Garten haftet gegenüber dem Mieter auf Schadenersatz- gleich aus welchem Rechtsgrund- nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Es gelten im Übrigen die Regelungen der STVO. Es wird ausschließlich auch im Interesse der Sicherheit des Mieters auf die Eigensicherung hingewiesen.
Bitte teilen Sie uns ggf. mit, ob Sie die Bereitstellung von Sicherheitsdiensten wünschen. Ein Haftung für Terminversäumnisse oder andere wirtschaftliche Folgen, insbesondre infolge Witterung, ist ausgeschlossen.

Pflichten des Mieters
Kann die sorgfältige und ordnungsgemäße Nutzung durch den Mieter nicht gewährleistet werden, so ist der Foto-Garten berechtigt, den Auftrag sofort zu beenden. Der Foto-Garten behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzanspruches vor.
Bei schuldhafter Verletzung seiner Pflichten, insbesondere bei Vorsatz und unter Einfluss von Alkohol, Drogen und anderer Rauschmittel haftet der Mieter gegenüber dem Foto-Garten auf Schadenersatz.

Kündigung und Storno durch den Mieter
Bei fest vereinbarter Mietzeit ist die ordentliche Kündigung des Vertrages ausgeschlossen. Dasselbe gilt für die vereinbarte Mindestmietzeit bei einem auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrag. Im Falle des Zahlungsverzuges des Mieters, der Vermögensverschlechterung, oder wenn nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt werden, nach denen sich die Kreditwürdigkeit des Mieters wesentlich mindert, kann der Foto-Garten den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dies gilt insbesondere, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten nach Abmahnung verletzt oder die gemietete Sache ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Foto-Gartens anders als vereinbart nutzt, bzw. nicht bestimmungsgemäß verwendet.
bei Buchung von Transfers: Von der Beförderung zum und vom Foto-Garten ausgeschlossen sind Personen, die eine Gefahr für die Ordnung und Sicherheit im Allgemeinen, als insbesondere auch für den Straßenverkehr darstellen. Dasselbe gilt gegenüber anderen Personen, sowie dem ordnungsgemäßen Betrieb im Foto-Garten, der Einrichtung und der Fahrzeuge. Den Anweisungen der Chauffeurpersonales und des Coachs ist Folge zu leisten. Erfolgt trotz Ermahnung eine Verletzung der Pflichten durch den Mieter, kann er sofort von der Beförderung und der Nutzung des Foto-Gartens ausgeschlossen werden. Das Recht auf Schadenersatz durch den Foto-Garten bleibt hiervon unberührt.
Beschädigungen an Fahrzeugen und andere Schäden am Foto-Garten durch (Fahr)-Gäste, insbesondere Verunreinigungen, die über das übliche Maß hinausgehen, sind vom Verursacher oder dem Vertragspartner (gesamtschuldnerisch) zu ersetzen. Die Erhebung einer Reinigungsgebühr ist freibleibend.
Darüber hinaus wird ausdrücklich darauf verweisen, dass eine Beförderung von mehr als der jeweilig zulässigen Fahrgastanzahl den ausgewählten Fahrzeugen ausgeschlossen ist.

Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur schriftlich wirksam, bzw. bei anderweitiger Mitteilung nur dann gültig, wenn diese durch den Foto-Garten schriftlich bestätigt wurden.
Bei Stornierung bis 7 Tage vor Auftragsbeginn sind kostenfrei.
Nach Ablauf dieser Frist berechnet der Foto-Garten einen Anteil vom vereinbarten Preis als Schadenersatz. Dieser beträgt bis 24 h vor Auftragsbeginn 50 %, mindestens jedoch 50 Euro und bis zum Zeitpunk des Beginns der Mietzeit 75 %, mindestens jedoch 75,- Euro. Bei Stornierungen danach mindestens der Listenpreis (unrabattiert/ unscontiert) der Mindestmietdauer von 1, bzw. 3 h (je nach Paketauswahl) zuzüglich eventueller bestellter Sonderleistungen, maximal jedoch der vereinbarte Mietpreis.
Anderweitige Aufwendungen werden unabhängig von der Rechtzeitigkeit der Stornierung bis 7 Tage vor Auftragsbeginn vollständig berechnet. Dies gilt insbesondere für die Erstellung von Branding, die Anfertigung und Druck von Plakaten,, die Bestellung von Frischblumendekorationen und anderweitigen Dekos (z.B. Ballons)  und andere Sonderleistungen. Der Kunde hat hierbei ausdrücklich die Möglichkeit des Nachweises, dass dem Foto-Garten gar kein- oder niedriger Sachschaden entstanden ist.

Zahlungsverzug
Der Kunde gerät entsprechend § 286 BGB spätestens nach Ablauf von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung und Fälligkeit in Verzug. Soweit eine Mahnung durch den Limousinenservice vor Ablauf von 3 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung erfolgt, löst diese bereits die Verzugsfolgen aus. Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich nach § 288 BGB.
Die Mahnkosten betragen 20,- Euro.
Im Falle des Zahlungsverzuges erlöschen sämtliche Rabatte, Sconti, Boni der entsprechenden Rechnung und es ist der Listenpreis als im Verzug zahlbar.

Sonderbestimmungen
Können aufgrund von äußeren Umständen, die der Foto-Garten nicht zu vertreten hat (Wetterlage, Unruhen..) Aufträge nicht durchgeführt werden, ist eine Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den Mieter ausgeschlossen.
In allen anderen Fällen behält sich der Foto-Garten nach vorheriger Rücksprache mit dem Mieter die Bereitstellung zu einem anderweitigen Datum vor.

sonstige Bestimmungen
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Mieter und dem Foto-Garten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Dresden.
Ausschließlicher Gerichtstand für alle Streitigkeiten mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes und Personen, die im Inland keinen allgemeinen Gerichtstand haben, ist Dresden. Dasselbe gilt für Streitigkeiten mit Personen, die nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik verlegen oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Kostenpflichtige Abmahnungen:
Egal in welcher Form, die ohne vorherige Kontaktaufnahme unaufgefordert, aufgrund eventueller Rechtsverletzungen zugestellt werden und somit den Willen einer gütlichen Einigung nicht erkennen lassen, gelten mit diesem Hinweis als rechtsunwirksam!

Präambel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch wirksame Regelungen zu ersten, die den unwirksamen sowie dem Vertrag im Übrigen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommen. Ebenso ist zu verfahren, wenn der Vertag eine unvorhersehbare Lücke aufweist.

Dresden, den 03.12.2018

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